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Samstag, 22. Februar 2020
Meine weitere Beschwerde gegen Schudoma
kasparhauser, 18:33h
L S G
3132E I - 8/20
Per Telefax
Berlin, 22. Feb. 2020
DIENSTAUFSICHSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN DIE GERICHTSPRÄSIDENTIN SCHUDOMA
Sehr geehrte Damen und Herren,
offenbar haben wir keine unabhängige Justiz, wie es uns das Grundgesetz verspricht.
Siehe die Anlage sowie VG Wiesbaden 6 K 1016/15.WI vom 28.3.2019.
So stehen mir als Opfer von Gewalt seit Jahren Gelder zu, die mir mit aller Macht der Justiz, der Ämter und der Politiker vorenthalten werden: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
Damit verstoßen alle Beteiligten gegen meine Grund- und Menschenrechte, wie sie z. B. in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben sind. Aber auch gegen Europäisches Recht wird verstoßen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A32012L0029&from=DE&fbclid=IwAR0vEmGN613ya9eXDEsC-agM0XElVRbvDeXUsI2RWBBesLothWJE5FGfEX0
Dies hat System und muß aufgearbeitet werden: https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html
Bereits beim SG bin ich um mein Recht auf rechtliches Gehör und mein Recht auf eine mündliche Verhandlung, § 124 SGG und deren gesetzestreue Vorbereitung, § 106 SGG gebracht worden und meine Rechtsmittel vom 29.6.2019 sind einfach von dem persönlich angeschriebenen Gerichtspräsidenten ignoriert worden. Mit Rechtsstaat hat dies ganz offenkundig nichts zu tun.
Auch hätte das LSG das Verfahren aufgrund der vielen Mängel beim SG zwingend an dieses zurückverweisen müssen, § 159 I Nr. 2 SGG.
Auch mein vom Deutschen Bundestag zugelassener Sachverständige wurde nicht gehört, was klar auf die von mir befürchtete Rechtsbeugungsabsicht hindeutet.
Wie kann eigentlich das LSG zuständig sein, wenn der Bescheid des SG nichtig ist und als nicht ergangen zu werten ist, § 105 III SGG.
Frau Schudoma mag erläutern, was mit meinen anderen Beschwerden geschieht und was mit meinem Vorwurf, gegen Gesetz und Recht zu verstoßen, geschieht.
Ein Richter mag Freiheiten haben, aber er unterliegt auch Pflichten, denen die Richterin Hoffmann und zuvor Geiger in keiner rechtsstaatlichen Weise nachgekommen sind.
Da Herr Helbig und auch Frau Schudoma diese Rechtsverstöße nicht ahnden, sondern die Weiße Folter und den Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung akzeptieren, oder womöglich sogar angeordnet haben, gehören auch diese Beiden vor ein Richtergericht.
Ich beantrage erneut einen Protokollführer für die mündliche Verhandlung und eine Videoaufzeichnung, da die für das Aufzeichnen, wie hier mit Recht umgegangen wird, unumgänglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
3132E I - 8/20
Per Telefax
Berlin, 22. Feb. 2020
DIENSTAUFSICHSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN DIE GERICHTSPRÄSIDENTIN SCHUDOMA
Sehr geehrte Damen und Herren,
offenbar haben wir keine unabhängige Justiz, wie es uns das Grundgesetz verspricht.
Siehe die Anlage sowie VG Wiesbaden 6 K 1016/15.WI vom 28.3.2019.
So stehen mir als Opfer von Gewalt seit Jahren Gelder zu, die mir mit aller Macht der Justiz, der Ämter und der Politiker vorenthalten werden: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
Damit verstoßen alle Beteiligten gegen meine Grund- und Menschenrechte, wie sie z. B. in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben sind. Aber auch gegen Europäisches Recht wird verstoßen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A32012L0029&from=DE&fbclid=IwAR0vEmGN613ya9eXDEsC-agM0XElVRbvDeXUsI2RWBBesLothWJE5FGfEX0
Dies hat System und muß aufgearbeitet werden: https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html
Bereits beim SG bin ich um mein Recht auf rechtliches Gehör und mein Recht auf eine mündliche Verhandlung, § 124 SGG und deren gesetzestreue Vorbereitung, § 106 SGG gebracht worden und meine Rechtsmittel vom 29.6.2019 sind einfach von dem persönlich angeschriebenen Gerichtspräsidenten ignoriert worden. Mit Rechtsstaat hat dies ganz offenkundig nichts zu tun.
Auch hätte das LSG das Verfahren aufgrund der vielen Mängel beim SG zwingend an dieses zurückverweisen müssen, § 159 I Nr. 2 SGG.
Auch mein vom Deutschen Bundestag zugelassener Sachverständige wurde nicht gehört, was klar auf die von mir befürchtete Rechtsbeugungsabsicht hindeutet.
Wie kann eigentlich das LSG zuständig sein, wenn der Bescheid des SG nichtig ist und als nicht ergangen zu werten ist, § 105 III SGG.
Frau Schudoma mag erläutern, was mit meinen anderen Beschwerden geschieht und was mit meinem Vorwurf, gegen Gesetz und Recht zu verstoßen, geschieht.
Ein Richter mag Freiheiten haben, aber er unterliegt auch Pflichten, denen die Richterin Hoffmann und zuvor Geiger in keiner rechtsstaatlichen Weise nachgekommen sind.
Da Herr Helbig und auch Frau Schudoma diese Rechtsverstöße nicht ahnden, sondern die Weiße Folter und den Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung akzeptieren, oder womöglich sogar angeordnet haben, gehören auch diese Beiden vor ein Richtergericht.
Ich beantrage erneut einen Protokollführer für die mündliche Verhandlung und eine Videoaufzeichnung, da die für das Aufzeichnen, wie hier mit Recht umgegangen wird, unumgänglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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